Bin ich für das Lungenkrebs-Screening berechtigt?

Prüfen Sie mit unserem Selbsttest, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen laut Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)-Richtlinie erfüllen — inkl. interaktivem Packungsjahre-Rechner.

Selbsttest: Anspruchsberechtigung

Beantworten Sie die folgenden Fragen. Das Ergebnis ist eine erste Orientierung — die verbindliche Prüfung erfolgt immer durch Ihren Arzt.

1 Sind Sie zwischen 50 und 75 Jahre alt?
2 Sind Sie gesetzlich krankenversichert (GKV)?
3 Wie ist Ihr aktueller Raucherstatus?
4 Berechnen Sie Ihre Packungsjahre
Packungsjahre Bitte Zigaretten und Jahre eingeben

Formel: (Zigaretten/Tag ÷ 20) × Raucherjahre = Packungsjahre. Mindestens 15 erforderlich. Rauchpausen von insgesamt mehr als 10 Jahren werden abgezogen.

5 Hatten Sie Rauchpausen von insgesamt mehr als 10 Jahren?

Wahrscheinlich anspruchsberechtigt

Nach Ihren Angaben erfüllen Sie voraussichtlich die Kriterien für das kostenlose Lungenkrebs-Screening. Sprechen Sie Ihren Haus- oder Facharzt an (Internist, Pneumologe oder Arbeitsmediziner) — er bestätigt die Berechtigung und stellt die Überweisung aus. Das Screening startet voraussichtlich April 2026.

Derzeit nicht anspruchsberechtigt

Nach Ihren Angaben erfüllen Sie ein oder mehrere Kriterien nicht. Dennoch empfehlen wir, Fragen zur Lungengesundheit mit Ihrem Hausarzt zu besprechen — besonders wenn Sie Symptome bemerken (anhaltender Husten, Bluthusten, Kurzatmigkeit, unklarer Gewichtsverlust).

Bitte mit Hausarzt besprechen

Einzelne Kriterien (z.B. Packungsjahre, PKV-Versicherung) sollten direkt mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Krankenkasse geklärt werden. Die verbindliche Entscheidung über die Anspruchsberechtigung liegt immer beim behandelnden Arzt.

Hinweis: Dieser Selbsttest dient nur der ersten Orientierung und ersetzt keine ärztliche Beratung. Die verbindliche Feststellung der Anspruchsberechtigung erfolgt ausschließlich durch Ihren behandelnden Arzt im persönlichen Gespräch. Dieses Tool speichert keinerlei persönliche Daten.