Häufige Fragen zum Lungenkrebs-Screening
Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um Ablauf, Kosten, Strahlung und Ergebnisse — transparent und verständlich.
Allgemeines
Das Lungenkrebs-Screening ist ein neues, gesetzlich verankertes Früherkennungsprogramm für starke Raucherinnen und Raucher in Deutschland. Es basiert auf der Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT) der Lunge und zielt darauf ab, Lungenkrebs in einem frühen, heilbaren Stadium zu erkennen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Programm am 18. Juni 2025 als Kassenleistung beschlossen. Der Start ist voraussichtlich für April 2026 geplant, sobald die Versicherteninformation und die Beschlüsse rechtskräftig sind.
Das Screening richtet sich ausschließlich an starke Raucherinnen und Raucher mit erhöhtem Lungenkrebsrisiko. Konkret: gesetzlich versicherte Personen zwischen 50 und 75 Jahren, die mindestens 25 Jahre lang geraucht haben (noch aktiv oder aufgehört vor weniger als 10 Jahren) und dabei mindestens 15 Packungsjahre angesammelt haben.
In der Normalbevölkerung ohne erhöhtes Risiko wäre das Nutzen-Risiko-Verhältnis nicht günstig, weshalb das Screening bewusst auf die Hochrisikogruppe begrenzt ist.
Ja, die Teilnahme ist vollständig freiwillig. Sie entscheiden selbst, ob Sie das Angebot nutzen möchten. Es gibt keinerlei Nachteile, wenn Sie sich gegen eine Teilnahme entscheiden. Das Screening-Angebot gilt unabhängig davon, ob Sie bereits mit dem Rauchen aufgehört haben oder weiterhin rauchen.
Kosten & Kostenübernahme
Nein. Das Lungenkrebs-Screening ist für gesetzliche Krankenversicherung (GKV)-Versicherte, die die Kriterien erfüllen, eine vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommene Leistung. Es fällt keine Zuzahlung und keine Praxisgebühr an.
PKV-Versicherte sind im aktuellen G-BA-Beschluss nicht automatisch eingeschlossen, da dieser ausschließlich für die gesetzliche Krankenversicherung gilt. Ob und in welchem Umfang private Krankenversicherungen das Screening übernehmen, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Bitte fragen Sie Ihre Versicherung direkt.
Die Untersuchung
Die Niedrigdosis-CT ist vollständig schmerzfrei und ohne Vorbereitung möglich — keine Nüchternheit, keine Injektion, kein Kontrastmittel. Sie legen sich auf den CT-Tisch, werden kurz durch den Ring gefahren und halten einmal für wenige Sekunden die Luft an. Die reine Untersuchungszeit beträgt etwa 5–10 Minuten.
Die Niedrigdosis-CT setzt deutlich weniger Strahlung ein als eine Standard-CT des Thorax. Die effektive Dosis liegt bei ca. 1–3 mSv (Millisievert) pro Untersuchung — vergleichbar mit der natürlichen Hintergrundstrahlung über wenige Monate.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und das IQWiG haben das Nutzen-Risiko-Verhältnis für die Zielgruppe (starke Raucher) als positiv bewertet. Das bedeutet: Der Nutzen durch frühe Krebserkennung überwiegt das minimale zusätzliche Strahlenrisiko deutlich.
Bei unauffälligem Befund ist das Screening einmal pro Jahr möglich. Die jährliche Wiederholung ist sinnvoll, da Lungenkrebs auch nach einer unauffälligen Untersuchung entstehen kann und das Programm auf kontinuierliche Überwachung des Risikokollektivs ausgelegt ist.
Nein, es ist keine spezielle Vorbereitung notwendig. Sie können normal essen und trinken. Tragen Sie bequeme Kleidung ohne Metallteile (BH-Bügel, Gürtelschnallen). Schmuck und Uhren am Oberkörper sollten kurz abgelegt werden. Informieren Sie das Personal über bekannte Allergien oder besondere Umstände (z.B. Herzschrittmacher — bei der NDCT ist das in der Regel aber kein Problem).
Ergebnisse & Befunde
Bei einem unauffälligen Befund erhalten Sie innerhalb von 2 Wochen Ihren schriftlichen Befundbericht. Bei kontroll- oder abklärungsbedürftigen Befunden wird das weitere Vorgehen deutlich schneller und direkt mit Ihnen besprochen — eine Zweitbefundung wird umgehend veranlasst.
Ein auffälliger Befund bedeutet nicht automatisch Lungenkrebs. Die meisten Auffälligkeiten (sog. Rundherde) sind gutartig — entzündliche Veränderungen, vernarbte alte Entzündungen oder ähnliches. Nur ein kleiner Prozentsatz der entdeckten Herde erweist sich tatsächlich als bösartig.
Es gibt zwei Typen von Auffälligkeiten: Bei einem kontrollbedürftigen Befund besteht kein konkreter Krebsverdacht, aber es wird eine engmaschigere Kontrolle empfohlen. Bei einem abklärungsbedürftigen Befund mit hohem Krebsverdacht werden weitere diagnostische Schritte unverzüglich eingeleitet.
Bei kontroll- oder abklärungsbedürftigen Befunden schreibt das Screening-Programm vor, dass die CT-Aufnahmen von einem zweiten, unabhängigen Radiologen beurteilt werden müssen. Diese Doppelabsicherung schützt vor Fehldiagnosen und ist ein Qualitätsmerkmal des deutschen Programms.
Ja, das ist möglich. Bei der NDCT werden die gesamten Lungenabschnitte und angrenzende Strukturen dargestellt. Dabei können auch andere Befunde auffallen, zum Beispiel Hinweise auf ein erhöhtes Herzerkrankungsrisiko (Koronarkalkgehalt), Emphysem oder andere Lungenveränderungen. Diese sogenannten Zufallsbefunde können sowohl nützlich als auch belastend sein — Ihr Arzt bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Rauchen & Prävention
Ja, aktive Raucher sind ausdrücklich anspruchsberechtigt und sollten das Screening nutzen. Der beste Schutz vor Lungenkrebs bleibt zwar das Aufhören, aber das Screening erhöht die Chance, eine Erkrankung früh zu entdecken, unabhängig davon, ob Sie noch rauchen oder nicht.
Das Screening-Gespräch beim Hausarzt kann auch ein guter Anlass sein, über Unterstützung beim Rauchstopp zu sprechen. Nutzen Sie z.B. das Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) (rauchfrei.de) oder telefonische Beratung bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Ja — wenn Sie vor weniger als 10 Jahren aufgehört haben und die anderen Kriterien (Alter, Raucherjahre, Packungsjahre) erfüllen, sind Sie weiterhin anspruchsberechtigt. Das Risiko für Lungenkrebs bleibt auch nach dem Rauchstopp für viele Jahre erhöht.
Wenn Sie vor 10 oder mehr Jahren aufgehört haben, sind Sie nach den aktuellen G-BA-Kriterien nicht berechtigt — Ihr Risiko ist inzwischen deutlich gesunken.
Studien zeigen, dass die Teilnahme am Screening für viele ein Motivationsschub sein kann, mit dem Rauchen aufzuhören. Das Gespräch mit dem Arzt, die Auseinandersetzung mit dem eigenen Lungenbefund und die Visualisierung des CT-Bildes können eine nachhaltige Wirkung haben.
Das Programm sieht auch vor, dass Raucherentwöhnung im Rahmen des Screening-Gesprächs thematisiert wird.
Klinikum Chemnitz & Region
Das Klinikum Chemnitz ist der größte kommunale Maximalversorger in Sachsen mit über 1.700 Betten. Es betreibt das Lungenkrebszentrum Chemnitz innerhalb des Onkologischen Centrums Chemnitz (OCC) und ist mit dem Heinrich-Braun-Klinikum Zwickau und anderen Partnern zum Mitteldeutschen Lungenzentrum zusammengeschlossen.
Das Institut für Radiologie und Neuroradiologie verfügt über vier Computertomographen, darunter modernste Dual-Energy- und Dual-Source-Geräte. Als Koordinierungsstelle der Gesundheitsregion Südwestsachsen stellt das Klinikum sicher, dass auch Patienten in der Fläche — von Zwickau bis ins Erzgebirge — Zugang zu qualitätsgesicherter Diagnostik erhalten.
Die Gesundheitsregion Südwestsachsen (GRSWS) ist eine Initiative von derzeit über 20 Krankenhäusern unter Federführung des Klinikums Chemnitz, die im Rahmen der Krankenhausreform gemeinsam die medizinische Versorgung in Südwestsachsen sichern und modernisieren wollen.
Das Modellprojekt, das vom Freistaat Sachsen mit 1,5 Millionen Euro gefördert wird, setzt auf telemedizinische Vernetzung, Spezialisierung und sektorenübergreifende Kooperation. Ziel ist eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung in Chemnitz, Zwickau, dem Erzgebirgskreis, dem Landkreis Mittelsachsen und dem Vogtlandkreis.
Ja. Das Screening ist nicht auf eine einzelne Einrichtung beschränkt. Alle radiologischen Praxen und Kliniken, die die Qualitätsanforderungen des G-BA erfüllen und am Programm teilnehmen, können die Untersuchung durchführen. In der Gesundheitsregion Südwestsachsen sind mehrere Standorte geplant.
Ihr Hausarzt wird Ihnen eine geeignete Einrichtung in Ihrer Nähe empfehlen oder die Überweisung ans Klinikum Chemnitz ausstellen.